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   OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16   

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OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16 (https://dejure.org/2017,9128)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.02.2017 - 2 EO 500/16 (https://dejure.org/2017,9128)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 (https://dejure.org/2017,9128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • prot-in.de

    Nachzeichnung einer Beurteilung nach 13 Jahren noch möglich

  • Justiz Thüringen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 22 Abs 1 S 2 BBG, § 61 Abs 2 BBG
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch eines seit über 13 Jahren nicht mehr beurteilten, beschäftigungslosen Beamten; Telekom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Ab welcher Zeitspanne zwischen der letzten beurteilten Dienstleistung und dem Beurteilungsstichtag die tatsächlichen Erkenntnisse eine Prognose über die Leistungsentwicklung nicht mehr tragen können, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Juris, Rn. 9 ff., m. w. N.).

    Diese Frage betrifft die Verpflichtung des Dienstherrn, eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung durch die Erstellung von Beurteilungen und deren (fiktiver) Fortschreibung zu gewährleisten, um auf einer solchen Grundlage eine den Anforderungen des Bestenauslesegrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG) und damit dem Bewerbungsverfahrensanspruch entsprechende Auswahlentscheidung treffen zu können (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - Juris, Rn. 36, und 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Juris, Rn. 9).

    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht bei einem zeitlichen Abstand von 16 Jahren ausgegangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Juris, Rn. 11).

    Sie würde dem Zweck einer fiktiven Fortschreibung nicht mehr gerecht, eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung - als Voraussetzung der Sicherstellung des Bestenauslesegrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG) - zu gewährleisten (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - Juris, Rn. 36, und 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524, und BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).

    Deren Eignung als Vergleichsgrundlage setzt u. a. voraus, dass sie inhaltlich aussagekräftig sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102, und Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - ZBR 2013, 376).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausgeübt hat (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - ZBR 2013, 376, und Senatsbeschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl 2011, 245 m. w. N.).

    Deren Eignung als Vergleichsgrundlage setzt u. a. voraus, dass sie inhaltlich aussagekräftig sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102, und Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - ZBR 2013, 376).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Diese Frage betrifft die Verpflichtung des Dienstherrn, eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung durch die Erstellung von Beurteilungen und deren (fiktiver) Fortschreibung zu gewährleisten, um auf einer solchen Grundlage eine den Anforderungen des Bestenauslesegrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG) und damit dem Bewerbungsverfahrensanspruch entsprechende Auswahlentscheidung treffen zu können (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - Juris, Rn. 36, und 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Juris, Rn. 9).

    Sie würde dem Zweck einer fiktiven Fortschreibung nicht mehr gerecht, eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung - als Voraussetzung der Sicherstellung des Bestenauslesegrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG) - zu gewährleisten (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - Juris, Rn. 36, und 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Juris, Rn. 9).

  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260

    Postnachfolgeunternehmen, Auswahlentscheidung, dienstliche Beurteilung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Ungeachtet dessen, dass sich diese Situation von den in § 33 Abs. 3 Satz 1 BLV ausdrücklich geregelten Fallkonstellationen unterscheidet, erscheint die fiktive Fortschreibung einer früheren dienstlichen Beurteilung sachgerecht (offen lassend BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 - Juris, Rn. 15).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte eine hinreichende Tatsachengrundlage bei der Nachzeichnung einer Beurteilung bis zu 8 Jahren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 Bs 240/13 - Juris, Rn. 6, und BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 - Juris, Rn. 16) und bis zu einem Zeitraum von drei Beurteilungsperioden bzw. 9 Jahren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 3 CE 15.2012 - Juris, Rn. 33) angenommen.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Überdies sind die dienstlichen Beurteilungen, aufgrund deren der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich erfolgen muss, nur dann als Vergleichsgrundlage geeignet, wenn sie eine hinreichende zeitliche Aktualität aufweisen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - Juris, Rn. 22 m.w.N).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Denn bei der vorliegenden Sachlage sind seine Aussichten, bei einer Nachholung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen, "offen", d. h. möglich, weil er dann nicht von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (zu diesem Wahrscheinlichkeitsmaßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - Juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 13 f.; ferner Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 41 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu diesem Beschäftigungsanspruch des Beamten und zur entsprechenden Verantwortung der Deutschen Telekom AG als diejenige, die grundsätzlich die der Antragsgegnerin als Dienstherr obliegenden Rechte und Pflichten gegenüber den ihr zugeordneten Beamten wahrnehmen muss (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG), in seinem Urteil vom 18. September 2008 - Az.: 2 C 126.07 - (Juris, Rn. 10 ff.) ausgeführt:.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Denn bei der vorliegenden Sachlage sind seine Aussichten, bei einer Nachholung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen, "offen", d. h. möglich, weil er dann nicht von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (zu diesem Wahrscheinlichkeitsmaßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - Juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 13 f.; ferner Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
    Denn bei der vorliegenden Sachlage sind seine Aussichten, bei einer Nachholung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen, "offen", d. h. möglich, weil er dann nicht von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (zu diesem Wahrscheinlichkeitsmaßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - Juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 13 f.; ferner Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 41 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • OVG Hamburg, 25.09.2013 - 1 Bs 240/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2012

    Änderung des Systems der Laufbahnnachzeichnung

  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Nach einem Jahrzehnt erweist sich eine Aussage über eine prognostische Leistungsentwicklung in aller Regel als nicht mehr verlässlich möglich (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 -, juris Rn. 11 [16 Jahre zu lang]; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 38 [nahezu 14 Jahre zu lang]; OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 31 [5 ½ Jahre nicht zu lang]; Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris Rn. 16 [Zeitraum von 8 Jahren nicht zu lang]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Mai 2017 - 12 K 4010/16 -, juris Rn. 18 [Zeitraum von 12 Jahren zu lang]); VG Regensburg, Urteil vom 20. Januar 2016 - RN 1 K 15.1434 -, juris Rn. 42 [Zeitraum von 10 Jahren nicht zu lang]).
  • VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20

    Keine Berücksichtigung eines beschäftigungslosen Fernmeldeamtsrates ohne aktuelle

    Auch ist es sachgerecht, die Beschäftigungslosigkeit der Beamten bei der Deutschen Telekom AG als Fortschreibungsgrund im Sinne des § 33 Abs. 3 BLV anzusehen (vgl. OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 24; OVG B-B, Beschluss vom 15. April 2020 - 10 S 51.19 -, juris Rn. 15).

    Dass der Antragsteller aufgrund der dienstlichen Weisungen zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme verpflichtet war und die Qualifizierungsmaßnahme "wie Dienst (z. B. mit Urlaubsanträgen etc.) abgewickelt" worden sein soll, macht die Teilnahme selbst nicht zu einer beurteilungsfähigen dienstlichen, d.h. amtsbezogenen Tätigkeit (zu Praktikumszeiten vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, juris Rn. 31; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 A 206/17 -, juris Rn. 7; OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2022 - 1 B 1739/21

    Anforderungen an die Bewertbarkeit dienstlicher Tätigkeiten

    OVG, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris, Rn. 24.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Anspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten auf Beförderung

    Im Ergebnis führte dies zu einer - nicht mehr zu rechtfertigenden - Verantwortungsverschiebung zu Lasten des Beamten, weil nicht nur dessen Beschäftigungsanspruch unerfüllt bliebe, sondern er zugleich eines weiteren Anspruchs, nämlich des - teilweise kompensatorischen - Anspruchs auf eine fiktive Fortschreibung für dieselbe Zeit verlustig ginge" Thüringer OVG, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 24 ff.).
  • VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21

    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines

    - 6 B 1168/18 - Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Köln, 12.04.2021 - 15 L 2106/20

    Nachzeichnung, Beurteilung, beschäftigungslos, amtsangemessene Beschäftigung,

    Zum Ganzen Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris, Rn. 23 f., m. w. N.; im Anschluss daran Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. April 2020 - OVG 10 S 51.19 -, juris, Rn. 14 ff.; B. Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar (Loseblattsammlung, Stand März 2021), 11.1 Allgemeines, Rn. 92.
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